Saturday, October 5, 2024
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Atommüll-Endlager: Ziel 2031 nicht haltbar

Wohin mit all dem Atommüll? Bis 2031 sollte die Regierung ein Endlager gefunden haben. Schon jetzt muss der Bund aber einräumen: Das Ziel wird verfehlt.

Die Suche nach einem Endlager für den deutschen Atommüll wird sich nach Angaben des Bundesumweltministeriums über das angestrebte Datum 2031 hinaus verzögern. Wie das Ministerium an diesem Donnerstag erklärte, kann das Verfahren “unter Berücksichtigung der hohen Anforderungen an die Auswahl des Standortes mit der bestmöglichen Sicherheit nicht bis zum Jahr 2031 abgeschlossen werden”.

Bislang wollte Deutschland bis dahin den Standort für die Entsorgung seiner hochradioaktiven Abfälle festgelegt haben. Die “Ostsee-Zeitung” hatte bereits vor einigen Tagen unter Berufung auf das Bundesamt für die Sicherheit nuklearer Entsorgung (BASE) über Verzögerungen im Zeitplan berichtet.

Umweltministerium: Sicherheit geht vor Zeitvorgaben

In seiner Bestätigung des nun nicht mehr zu haltenden Datums stützt sich das Ministerium von Steffi Lemke (Grüne) auf ein Papier der mit der Endlagersuche betrauten Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE).

In diesem Papier würden “erstmals unter Berücksichtigung von Terminrisiken und Beschleunigungspotenzialen Zeitkorridore für sämtliche Phasen des Standortauswahlverfahrens dargestellt”, hieß es. Dem Grundsatz der bestmöglichen Sicherheit hätten sich auch Zeitvorgaben unterzuordnen, schlussfolgert das Umweltministerium.

Die Suche nach einem Endlager für den in Deutschland verursachten hochradioaktiven Müll gestaltet sich seit Jahren schwierig. Trotz zäher Verfahren sollte bis 2031 ein Standort feststehen. Ab 2050 sollte das Endlager in Betrieb genommen werden. Im sogenannten Standortauswahlgesetz ist dazu explizit festgehalten: “Die Festlegung des Standortes wird für das Jahr 2031 angestrebt.”

Bisher kein Plan vorgelegt

Zur Verzögerung teilte das BASE, das in Deutschland die Endlager-Suche beaufsichtigt, mit:

Der mit der Suche beauftragte Vorhabensträger – die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH – hat dem BASE als Aufsicht über das Auswahlverfahren bislang keinen Plan vorgelegt, wie er innerhalb der verbleibenden neun Jahre das in der Tat umfangreiche Verfahren durchführen kann.

Bundesamt für die Sicherheit nuklearer Entsorgung

Das Bundesumweltministerium erklärte, dass es nun mit der für die Standortsuche verantwortlichen Gesellschaft und dem BASE Gespräche über den weiteren Ablauf und die Schlussfolgerungen aus dem überholten Zeitplan ziehen werde.

Sourcezdf.de
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