Saturday, October 5, 2024
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EU-Kommission empfiehlt Kandidatenstatus

Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten vorgeschlagen, Bosnien und Herzegowina zum EU-Beitrittskandidaten zu erklären. Erweiterungskommissar Varhelyi sprach von einer “historischen Gelegenheit”.

Die EU-Kommission spricht sich dafür aus, auch den Balkanstaat Bosnien und Herzegowina zu einem offiziellen Kandidaten für den Beitritt zur Europäischen Union zu ernennen. Das kündigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Brüssel bei der Botschafterkonferenz der Europäischen Union an.

Die EU müsse das Momentum ergreifen, sagte von der Leyen und betonte: “Der westliche Balkan gehört zu unserer Familie.” Der Vielvölkerstaat Bosnien und Herzegowina wartet seit langem auf die Entscheidung der EU, das Land als Beitrittskandidat anzuerkennen.

Klare Position des zuständigen Kommissars

“Ich fordere die Führung des Landes auf, diese historische Chance zu nutzen”, sagte der zuständige Kommissar Oliver Varhelyi. Bereits im Juni hatten die EU-Staaten nach einer Empfehlung der Kommission die Ukraine und Moldau offiziell zu Kandidaten für den EU-Beitritt ernannt. Beitrittsverhandlungen sollen aber erst nach der Erfüllung von Reformauflagen beginnen.

Dieses Vorgehen schlägt die Kommission nun auch für Bosnien und Herzegowina vor. Vor allem Länder wie Österreich hatten im Zuge der Entscheidung für die Ukraine und Moldau darauf gedrungen, bei Bosnien und Herzegowina ebenfalls diesen Weg zu gehen.

Reformauflagen müssen erfüllt werden

Dem Land wurde bereits 2003 der EU-Beitritt in Aussicht gestellt, 2016 reichte es offiziell einen Aufnahmeantrag ein. 2019 wurde dann allerdings entschieden, dass Bosnien und Herzegowina erst dann den Beitrittskandidatenstatus bekommen soll, wenn es 14 Reformauflagen erfüllt hat.

In dem vorherigen Bericht war die EU-Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass es zuletzt nur geringe Fortschritte gegeben habe. Varhelyi betonte nun, für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen sei weiter entscheidend, dass die Auflagen erfüllt werden.

Entscheiden darüber müssen aber die 27 Mitgliedstaaten in einem einstimmigen Beschluss. Als Kandidat können dann die Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden, die erfahrungsgemäß mehrere Jahre dauern.

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