Thursday, November 21, 2024
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Finanzministerium Weitet Haushaltssperre Aus


Die Bundesregierung schätzt die Auswirkungen des Karlsruher Urteils offenbar als sehr ernst ein: Das Finanzministerium verhängte eine Ausgabensperre für mehrjährige Projekte. Heute sollen Experten die Regierung zum weiteren Vorgehen beraten.

Das Bundesfinanzministerium hat die für den Klima- und Transformationsfonds verfügte Haushaltssperre auf nahezu den gesamten Bundeshaushalt ausgeweitet. Bestehende Verbindlichkeiten würden aber weiter eingehalten, hieß es aus Kreisen im Bundesfinanzministerium auf Anfrage des ARD-Hauptstadtstudios.

Das Ministerium “stoppt die Verpflichtungsermächtigungen in 2023, um Vorbelastungen für kommende Jahre zu vermeiden”, hieß es weiter.

Eine Verpflichtungsermächtigung gibt einer Verwaltung die Möglichkeit, bereits für künftige Jahre Zahlungsverpflichtungen einzugehen, etwa bei mehrjährigen Vorhaben. Weiter hieß es, bestehende Verbindlichkeiten würden weiter eingehalten, es dürften nur keine neuen eingegangen werden. “In Ausnahmefällen können Verpflichtungsermächtigungen entsperrt werden.”

Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hatte in der vergangenen Woche eine Umwidmung von Krediten von 60 Milliarden Euro im Haushalt 2021 für nichtig erklärt. Sie waren zur Bewältigung der Corona-Krise genehmigt worden, sollten aber für Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft eingesetzt werden. Nun stehen die Milliarden im sogenannten Klima- und Transformationsfonds nicht zur Verfügung.

Die Bundesregierung hatte daraufhin bereits vorübergehend bestimmte Vorhaben auf Eis gelegt, die aus dem Fonds finanziert werden sollten. Dabei ging es um Verpflichtungsermächtigungen für 2024 und die Folgejahre.

Die Ampelkoalition ringt seit Tagen um den Umgang mit dem Urteil aus Karlsruhe. Die SPD bekräftigt ihre Forderungen nach einem Aussetzen der Schuldenbremse, um das 60-Milliarden-Euro-Finanzloch zu stopfen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) ist zwar ebenfalls kein Verfechter der Schuldenbremse, sieht für Änderungen aber keine Mehrheiten.

Kühnert: Nicht mit dem Rasenmäher sparen

Eine Haushaltsnotlage zur Umgehung der Schuldenbremse wäre laut SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert eine Option für seine Partei, wenn sie allein regieren würde. Im ARD-Morgenmagazin erklärte er, dass sich an der Notwendigkeit der 60 Milliarden Euro für den Klimaschutz und die Transformation der Wirtschaft nichts geändert habe. Man müsse nun andere Einnahmequellen finden, um im internationalen Wettbewerb nicht zurückzufallen. Es gehe aber nicht, die 60 Milliarden “nun mit dem Rasenmäher einzusparen”.

Linksfraktionschef Dietmar Bartsch forderte angesichts der Finanzsorgen der Ampelkoalition eine “Klimareichensteuer”. “Nach dem Urteil aus Karlsruhe darf es keine Sozialkürzungen geben, um das 60-Milliarden-Loch zu stopfen”, sagte Bartsch dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Nicht die “kleinen Leute”, sondern Multimillionäre und Milliardäre sollten herangezogen werden, um Deutschland zu modernisieren.

Die Ampel muss nach dem Urteil die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse strikter beachten. Die Regierung hätte die Möglichkeit, die Schuldenbremse wegen einer Notlage erneut auszusetzen – oder die Verfassung entsprechend zu reformieren. Bisher hat sich die FDP klar dagegen ausgesprochen und stattdessen Kürzungen bei den Sozialleistungen ins Gespräch gebracht.

Heute Anhörung im Haushaltsausschuss

Heute sollen Experten Bundestag und Bundesregierung helfen, die Folgen des Karlsruher Haushaltsurteils richtig zu interpretieren. Der Haushaltsausschuss hört dazu Sachverständige an, die von den unterschiedlichen Fraktionen benannt wurden.

Offen ist unter anderem, ob Vorhaben aus dem Klimafonds in den regulären Haushalt für 2024 verschoben werden müssen. Die Experten sind unterschiedlicher Meinung, ob der Etat für das kommende Jahr unter diesen Umständen in den nächsten Tagen überhaupt beschlossen werden kann.

Einig sind sich die Sachverständigen in ihren vorab veröffentlichten Stellungnahmen aber darin, dass das Urteil weitreichende Konsequenzen haben wird – wahrscheinlich nicht nur für den Klimafonds, sondern auch für weitere Sondervermögen.

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